Gut zu wissen


Für ein gutes Miteinander

Für einen entspannten und reibungslosen Aufenthalt mit Ihrem Hund in der Urlaubsregion Kelheim haben wir Ihnen im Folgenden Hinweise zur Leinenpflicht, dem richtigen Verhalten in der Natur, der Entsorgung von Hinterlassenschaften und der Mitnahme Ihres Vierbeiners im öffentlichen Nahverkehr zusammengestellt. 

In der Natur unterwegs


Gibt es eine Leinenpflicht für meinen Hund?

Aus Rücksicht gegenüber Tieren, Pflanzen und anderen Mitmenschen bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Vor allem in den Naturschutzgebieten wie der „Weltenburger Enge“ sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Beispielsweise gibt es auf den Kiesbänken entlang der Donau viele Bodenbrüter, die nicht durch Hunde auf eigenständiger Erkundungstour von ihren Nestern aufgeschreckt werden sollen.

Grundsätzlich gilt, der Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Vierbeiner. Dieser muss sich zu jeder Zeit unter dem direkten Einfluss seines Herrchens befinden.

Hunde und Wildtiere – was muss ich beachten?

Hunde brauchen Auslauf. Dass sie ausreichend bewegt werden, ist im Tierschutzgesetz fest verankert. Tierschutz ist allerdings nicht teilbar und gilt auch für das heimische Wild. Um Konfliktsituationen zwischen Hund und Wild zu vermeiden, müssen einige Punkte berücksichtigt werden:

  • Wild ist in der Regel dämmerungsaktiv, vor allem in den Morgen- und Abendstunden fressen die Tiere. Hier sind sie oft auf Feldern oder am Waldrand anzutreffen.
     
  • Im Frühling und im Frühsommer werden die meisten Jungtiere geboren. Es ist Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit verwandelt sich unsere Natur in die Kinderstube des Wildes. Daher ist besondere Vorsicht geboten. Vor allem Muttertiere und Jungtiere sind leichte Beute für Hunde.
     
  • Jungtiere wie Rehkitze, Junghasen oder Fasanenküken sitzen oft in hohen Wiesen. Werfen Sie daher keine Bälle und andere Dinge für Ihren Hund in Bereiche, in denen Jungtiere in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Dies betrifft insbesondere auch die artenreichen Auenlandschaften um Donau, Abens und Laber. Sie sind Heimat zahlreicher Bodenbrüter und Kleintiere.
     
  • Im Winter, insbesondere bei geschlossener Schneedecke, herrscht Notzeit für unser heimisches Wild. In dieser Zeit zehren sie von ihren Reserven, ihr Organismus fährt herunter und jede Anstrengung kostet ihnen zusätzliche Energie. Achten Sie darauf, kein Wild aufzuschrecken.

 

Wo soll der Hund sein Geschäft auf keinen Fall verrichten?

  • Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, einschließlich der Randstreifen.
     
  • Auf Grünflächen, die häufig gemäht werden. Sie dienen meist der Futtergewinnung.
     
  • Auf Flächen, die der Freizeitgestaltung und der Sportausübung dienen.

Grundsätzlich gilt: Bitte sammeln Sie das Geschäft Ihres Vierbeiners in den dafür vorgesehenen Beuteln auf und entsorgen es ordnungsgemäß im nächsten Mülleimer.

In unseren Urlaubsorten sind zahlreiche Hundetoiletten mit kostenlosen Hundekotbeutel- und Entsorgungsstationen verfügbar.

Für durstige Hunde


Wo kann ich die Trinkflasche für meinen Hund auffüllen?

An den Trinkbrunnen in Herrnsaal bei Kelheim, Bad Abbach, Abensberg und Riedenburg können Sie bequem die Hundetrinkflasche auffüllen.

Mit Schiff, Bus oder Taxi unterwegs


Wo darf mein Hund mitfahren?

  • Linienbusse und Expressbus Kexi Kelheim: Hunde werden unentgeltlich und unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
     
  • Personenschifffahrt im Donau- und Altmühltal: Auf den Personenschiffen der Kelheimer Flotte dürfen Hunde an der Leine mitgeführt werden. Hierfür benötigt Ihr Vierbeiner eine entsprechende Fahrkarte.
     
  • Taxi: Das Mitfahren von Hunden muss vorab angekündigt und angefragt werden. Es können zusätzliche Kosten anfallen.
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