Erklärung zur Barrierefreiheit


Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Der Tourismusverband im Landkreis Kelheim e.V. arbeitet daran, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.herzstueck.bayern

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist derzeit nur teilweise mit der BayEGovV vereinbar. In einem stetigen Prozess überprüfen und bewerten wir die Internetseite und optimieren sie gemäß der Anforderungen der BayEGovV.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Kartenanwendungen
     
  • Grafiken und Bilder: Noch nicht alle enthaltenen Bilder bieten Alternativtexte, diese werden laufend nachbearbeitet.
     
  • Einige Video-Dateien: Zum Teil sind die Videos bereits untertitelt. Die Nachbearbeitung vorhandener Video-Dateien ohne Untertitel können nicht zeitnah erstellt werden, diese werden aber laufend nachbearbeitet. Bei einigen Videos handelt es sich um Videos von Dritten. Eine zeitnahe Umstellung ist hier nicht möglich.
     
  • Online-Buchung von „Unterkünften” oder „Buchbare Erlebnisse" sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei benutzbar. Da es sich hier um Bestandteile von Dritten handelt ist eine zeitnahe Umstellung nicht möglich. Wir bieten Ihnen hier telefonische Unterstützung (0931/372335) an.

 

Grund: Vorübergehende Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.10.2022 erstellt. Der Erstellung dieser Erklärung liegt eine durchgeführte Selbstbewertung nach BITV-Test / EN 301 549 (Web) zugrunde. Die Erklärung wurde zuletzt am 06.10.2022 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Fragen, Kommentare oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über dieses Kontaktformular mitteilen.

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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